Historische Gemeinderatsprotokolle

Gemeindearchiv Band NB 32

11.May 1854


Die hohe Kreisleitung hat der Gemeinde eine Unterstützung angedeihen lassen mit der Summe von 250 Gulden. In diesem hohen Erlaß wurde besonders geltend gemacht, dass dieser Beytrag zur Abgabe von Suppen an Kinder sollen verwendet werden.


Beschluß:
Eine derartige Suppenanstalt zu errichten und den etwaigen Kosten zur Einrichtung solle von der Gemeindekasse bestritten werden. Solle eine geeignete Person als Köchin bestellt und von der Gemeindepflege bezahlt werden mit täglich 8 Kreuzer.


12 Februar 1855
Seit einiger Zeit hat man an die bedrängten Ortsangehörigen wöchentlich ein Quantum Brod vertheilt und der Zeit hat man jede Woche nöthig einen Laib a. 6 Pfund.
Die Armenkommision geht von der Ansicht aus, dass er itz am zweckmäßigsten wäre, wenn man mit der Suppenanstalt beginnen würde. Wenn diese ins Leben tritt, so würde die allgemeine Vertheilung von Brod aufhören und würde sich diese Vertheilung daher nur beschränken für arme Kinder, weil die wirklicher Erfahrung lehrt, dass der Bettel von Kindern stark einreißt und polizeilich diese Sache nicht ganz verhindert werden kann.

 

13. Februar 1855
Auf Grund des Beschlusses der Armenkommision vom 12. d.J. hat man heute die bürgerlichen Collegien einberufen und denselben des Ansinnen eröffnet. Es wurde hirüber Berathung gepflogen und allgemein wurde geltend gemacht, dass der Bettel von Schulkindern sich auf eine enorme Höhe gesteigert habe und die polizeiliche Hilfe in dieser Zeit allein nicht genüge, diese Sache zu steuern. Von der Zweckmäßigkeit einer Suppenanstalt hat man sich v.J. überzeugt und man hat vorgenommen, dass es am besten ist, wenn man derartige Leute mit warmen Speisen täglich nährt und andererseits mit der Brodabgabe, welche alle 8 Tage nur einmal zu geschehen hat, der Zweck deshalb nicht erreicht werden wird, weil eben diese Leute keine regelmäßige Eintheilung machen und alles auf einmal verzehren. Es wurde deshalb beschlossen:
Daß die Suppenanstalt wenn immer möglich, schon am nächsten Freitag ihren Anfang nehmen solle. Nebenher sollen diejenigen Kinder, welche die Armenkommision für nöthig erachten, täglich ein bestimmtes Quantum Brod abgegeben werden zu einer anderen Zeit als die Suppenabgabe statt findet. Was die Arten der Suppe betrifft, so solle man sich beschränken auf Riebel und gebrannte Suppen mit unter auch Haberbrey, weil diese Speisen einmal die billigsten und dennoch nahrhaft sind.

Neues aus dem Gemeindearchiv

Gemeinderatsprotokoll NB 47

 

Explosionsunglück bei der BASF in Ludwigshafen

Bei der großen Chemie-katastrophe am 21.September 1921 kamen etwa 700 Personen ums Leben. Die Esslinger Zeitung berichtete ausführlich darüber. Auch Personen aus Neuhausen waren unter den Betroffenen. Im Gemeinderats-protokoll vom 23. September 1921 steht darüber folgendes

§ 1

Bei der Firma Allmendinger in Karlsruhe arbeiteten die Gipser

Fay Johann, geb. 13.8.1870

Obere Bachstrasse

Kärcher Alois, geb. 16.1.1872,

Obere Bachstrasse 20

Mayer Kosmas, geb. 1.4.1900,

Bahnhofstrasse

Mayer Johannes, geb. 30.8. 1889,

Untere Bachstrasse

Preisser Ernst, geb. 29.10.1868,

Kirchstrasse

Preisser Oskar, geb. 18.9.1903,

Kirchstrasse

Schmid Karl, geb. 3.6.1874,

Keßlerstrasse

 

Dieselben waren an einem Neubau in Ludwigshafen-Oppau geschäftigt, gegenüber dem Gebäude der Annilin-u. Sodafabrik, das am 21. September in die Luft geflogen ist, wobei etwa 600-700 Personen den Tod gefunden haben. Darunter sind auch die Gipser der hiesigen Gemeinde, die alle, bis auf Karl Schmid, den Tod gefunden haben. Das Andenken an die Verunglückten wird durch Erheben von den Sitzen geehrt.

 

21. Oktober 1921

§ 4

Für die Hinterbliebenen der Verunglückten von Oppau soll am nächsten Sonntag eine Haussammlung durch den Marienbund vorgenommen werden.

 

Karl Bayer

Gemeindearchiv Neuhausen Band NB 6 Seite 26

 

Actum den 18ten Juny 1770

 

Andreas Balluff, welcher bey der Fromleichnamsprocesion die ledigen Bursch zu schießen commandiert, bringt klagbar an, dass da er jüngst verwiehenen(vergangenen) Fronleichnamtag diesen jungen Burschen bedeutet habe, dass auf Befehl des hochfürstlichen Amtes keiner außer seine Verrichtung (ohne seinen Befehl) bey einer Straff schießen solle, habe Jörg Eisele Wirthle doch geschossen, worauf er ihm 2 Stockschläge gegeben. Dem Nachmittag darauf seye dessen Mutter und Bruder, Johannes Eisele zu Klägern in das Wirtshaus gekommen, ihn  abgeschmahet(beleidigt), und unter anderem einen liederlichen Mann gescholten, er wolle dahier eine Satisfaktion (Wiedergutmachung).

Ob nun zwar von den Beklagten geleugnet werden will, den Kläger einen liederlichen Mann gescholten zu haben, jedoch nicht verneit werden kann, dass sie mitselben gezankt haben, so solle, da solches auf einen großen Festtag geschehen, sowohl der Vatter Joseph Eisele Wirtle zur wohlverdienten Straff 1 fl (Gulden) – beide miteinander 2 fl (Gulden) der Herrschaft erlegen (bezahlen).
Wie dann übrigens die aufgestoßene Jnjurien (Ehrendelikt) hiermit ex offizio aufgehoben werden.

(Der ganze Vorgang wurde damit amtlich und offiziell abgeschlossen)

 

(Es ist übrigens der erste Hinweis auf eine militärische Gruppe, die an Fronleichnam für das

Schießen zuständig war.
Transkription: Karl Bayer, Archivpfleger
)

Gemeinderatsprotokoll NB 22 Seite 1

 

Verhandelt am 2. August 1822

 

Wilhelm Walter zeigt an, schon längst merke er, dass an seinem Geflügel Schaden zugefügt werde,

er erinnere sich wohl, dass die Eustach Bayer, als sie unlängst wegen ihr gesagt wurde, geäußert habe,

sie werde es wiederum umbringen.

Nun habe vor 2 Tagen der Bayer Kind etwas Brod in der Hand, welches ihm seine Gans heraus-genommen. Hieraus seye die Bayer auf die Gans los und habe ihr den Kragen herumgedreht, dass er

zu schaffen gehabt habe, sie wiederum zum Leben zu bringen.

Die Bayer vernommen gibt an, sie hätte viele Gelegenheiten dem Walter sein Geflügel zu beschädigen, indem sie täglich Walters Hühner im Hause habe, die sie aber hinausjage. Nun seye vorgestern ihr Kind mit einem Brod in der Hand auf die Gasse, als des Walters 4 Gänse um das Kind herum kommen und

das Brod herausrissen. Das Kind habe mörderlich geschrieen, sie seye hinaus und habe nach den Gänßen geschlagen, allwo sie einer auf den Kopf getroffen, welches Walter erfuhr.Er kam heraus und rief, nun habe ich meinen Gansdieb und habe sie Kanalie und alles gescholten. Sie wünsche einen Beweis, ob

sie dem Walter eine Gans gestohlen habe.

Walter entgegnete, er habe sie keinen Gansdieb gescholten, er habe ihr nur gesagt, nun habe er seinen Gansdieb, er wolle ihr beweisen, dass sie ein liederliches Weib seye, er könne einen Eid schwören.

Des Jakob Mosers Weib als Zeuge vernommen gibt an, sie habe gehört im vorbeigehen, dass Walter gesagt habe, nun habe ich meinen Gansdieb. Dann habe die Bayer gefragt, habe ich deinen Gänsen

etwas gethan, dann habe Walter gesagt, sie seyen schon gestochen worden und die Füße verdreht.

Hierauf habe die Bayer gesagt, wann du dieses (einen Gansdieb) über mich sagen kannst, so bist du

ein liederlicher Mann.

Gemeinderatsprotokoll NB 23

 

verhandelt am 10. Dez. 1824

Blatt 60

 

Es wurde schon mehrmalen die Anzeige gemacht, dass sowohl ledige als verheiratete Verschwender Nächteweis sich in Wirthshäusern mit Spielen und Saufen unterhalten und dadurch bedeutende Zechen zum Ruin der Familien hinmachen.

Um dieses Unwesen zu schweren wurden sämtlichen Wirthen bekannt gemacht:

dass was ein Gast über 30 Kreuzer in das Schuldenbuch aufschreiben lässt, den Wirth den Gast über das weitere nicht anhalten darf. Auch alles, was der Gast nach der Polizeystunde noch verzehrt oder durch spielen verzehrt wird und nicht bezahlt hat, ist er auch nicht mehr schuldig zu bezahlen.

 

verhandelt am 29. July 1825

Blatt 99

 

Schon mehrmalen wurde zur Anzeige gebracht, dass bey den Taufschmausen übermäßige Verschwendungen vorgehen.

Es wurde demnach beschlossen:

das schon längst bestehnede Verbott zu erneuern, dass ausser der Hebamme und den Gevatterleuten bey Strafe von 1 Gulden niemand anders zum Taufschmaus zugelassen werde.

Gemeinderatsprotokoll NB 32

 

Bettel von Kindern

 

Verhandelt den 11.Mai 1854

 

In heutiger Sitzung ist zur Sprache gekommen, dass der so schädliche Kinderbettel immer noch wie

zur Winterszeit fort bestehe ja sogar noch mehr über Hand genommen habe.

Es wurde geltend gemacht, dass der Polizeidiener in dieser Richtung seinen Pflichten nicht gehörig nachkomme und er es häufig übersehe.

Der Ortsvorsteher hat geltend gemacht, dass es dem Polizeidiener nicht immer möglich seye, diesen Dienst gehörig auszuführen, weil bekanntlich

der Ort von einem Umfang und seinen weiteren dienstlichen Verpflichtungen vom Umfang seyen,

was die bürgerlichen Collegien auch zugeben.

Man ist auf den Gedanken gekommen, es sollte auf die Zeit bis zur Ernte ein weiterer geeigneter

Mann aufgestellt werden, welchen es sein Beruf sein sollte, bloß sein Augenmerk auf hiesige und

fremde Bettler zu lenken und denselben hiefür besonders zu belohnen.

Die weitere Berathung hat herbeigeführt den

Beschluss

Einige geeignete Ortsbürger vorzurufen und mit einem Akkord hierüber abzuschließen, welche

diesen Dienst zu versehen haben bis die Ernte eingeholt ist. Es versteht sich von selbst, dass dem Polizeidiener ebenfalls, wie es in seiner Pflicht ist, mit Strenge gegen die Bettler zu verfahren habe. Diesen neue Kosten wird in seinem einstigen Betrag v. b. Ausschuß im Voraus genehmigt und

bewilligt. Die hohe Kreisleitung hat der Gemeinde eine Unterstützung angedeihen lassen mit

der Summe von 250 fl.

In diesem hohen Erlaß würde besonders geltend gemacht, dass dieser Beitrag zur Abgabe von

Suppen an Kinder falls verwendet werden.

Die bürgerlichen Collegien haben sich unter Mitwirkung der Ortsgeistlichen hierüber berathen und

es würde sofort beschlossen:

Einige derartige Suppenanstalt zu errichten und der etwaige Kosten zur Einwilligung sollte von der Gemeindepflege bestritten werden.

Sollte eine geeignete Person als Köchin bestellt und von der Gemeindepflege bezahlt werden.

 

Bettelabschaffung

 

Verhandelt den 21. Aug. 1854 § 2

 

Heute haben sich beyde Collegien versammelt und sich über das Armenwesen beziehungsweise dem Gassenbettel berahten sowohl von älteren Personen wie auch von jüngeren Leuten und insbesondere Kinder.

Nach längerer Berathung wurde man darüber einig, dass der Bettel durchgängig von alten und jungen Leuten abbestellt werden und niemanden gestattet sein solle, das öffentliche Almosen im Orte bey den Einwohnern zu sammeln. Weil nun aber mehrere sagen, dass viele Personen in der Gemeinde bekannt sind, welche Unterstützung nöthig haben, so ist andererseits eine Quelle zu suchen von wo aus Hilfe geleistet werden muß. Hierüber hat man sich auch berathen und es wurde beschlossen:

Daß die hiezu erforderlichen Kosten auf die Gemeindepflege solle genommen und auf die Steuerpflichtigen umgelegt werden dem Steuerfuße nach. Was die Bestimmung derjenigen Personen betrifft, welche Unterstützung bekommen sollen, so wie die Größe der Gabe, so will man dieses der verstärkten Armenkommision überlassen, welche über die Zeit fungierte als die Brotvertheilung dieses Frühjahr statt fand. und endlich solle diese Anordnung vorerst bis 30. Juni des Jahres fortgesetzt werden.

 

Transkription Archivpfleger Karl Bayer

Gemeinderatsprotokoll 1856-1862

 

Verhandelt am 13.März 1857

Seite 32

 

Feldschüz Kercher bringt vor:

Anton Langs Weib, G. Hagenhayers Weib, Georg Baumeister Weib haben im Gemeindewald, nachdem die Holzmacher mit dem Fällen des Holzes fertig waren, am darauf folgenden Tag, die Späne und kleine Reiser zusammen gelesen und waren im Begriff, das Holz nach Hause zu schaffen, wurde denselben

noch im Walde abgenommen.

Die Beschuldigten sind geständig und seyen der Meinung gewesen, die armen Leute dürfen die Reste holen.

Beschluss:

Die Betreffenden mit je 20 x(Kreuzer) zu bestrafen, weil sie kein Recht hatten, die Späne aufzulesen

und im Gemeindewald einzugehen.

 

Seite 43 R

verhandelt den 2. Juny 1857

 

Eduard Bayer ledig, geboren den 8. Sep. 1841, Sohn des Georg Bayer Ochsenwirth, beabsichtigt nach Amerika auszuwandern und sich dort häuslich nieder zulassen.

Derselbe bekennt durch gegenwärtiges, dass er in diesem Vorhaben auf sein bisheriges Bürgerrecht zu Neuhausen und auf jede Art von bürgerlichen Verband mit dem württembergischen Staate wissentlich und wohlbedächtlich Verzicht leistet.

Der Vater Georg Bayer Ochsenwirth gibt seinem Sohne Eduard zur Auswanderung nach Amerika seine Einwilligung.

Von Seite der Gemeinderaths wird bezeugt, dass dieser Auswanderung weder ein polizeiliches noch bürgerliches Hinderniß im Wege steht.

Dieser junge Mensch reist nicht dem blosen Zufalle entgegen, sondern bekennt seine Bestimmung in einem jenseitigen Kloster.

Der Zeit ist ein Schiffsvertrag noch nicht abgeschlossen, was aber jedenfalls vor der Abreise durch

den Vater noch geschieht.

Über Abzug der Überfahrtskosten bekommt derselbe noch ein Reisegeld mit sich fort von

100 fl (Gulden).

 

Seite 56

Verhandelt den 24. Juli 1857

 

Der Gemeinderath hat heute beschlossen

Daß noch weitere 6 Feuerhaken sollen angeschafft und die Stangen hiezu durch den Gemeindepfleger

auf dem Esslinger Jahrmarkt erkauft werden. Eben so sollen 4 Schapfen angeschafft werden von der Größe, dass jede so viel Wasser hält, dass ein Feuereimer damit gefüllt werden kann.

Suppenanstalt

 

NB 32

11. May 1854

Die hohe Kreisleitung hat der Gemeinde eine Unterstützung angedeihen lassen mit der Summe von 250 Gulden. In diesem hohen Erlaß wurde besonders geltend gemacht, dass dieser Beytrag zur Abgabe von Suppen an Kinder solle verwendet werden.

Beschluß:

Eine derartige Suppenanstalt zu errichten und den etwaigen Kosten zur Einrichtung solle von der Gemeindepflege bestritten werden. Solle eine geeignete Person als Köchin bestellt und von der Gemeindepflege bezahlt werden mit täglich 8 Kreuzer.

 

12. Februar 1855

Seit einiger Zeit hat man an die bedrängten Ortsangehörigen wöchentlich ein Quantum Brod vertheilt und der Zeit hat man jede Woche nöthig 48 Laib a. 6 Pfund.

Die Armenkommission geht von der Ansicht aus, dass es itz am zweckmäßigsten wäre, wenn man mit der Suppenanstalt beginnen würde. Wenn diese ins Leben tritt, so würde die allgemeine Vertheilung von Brod aufhören und würde sich diese Vertheilung her nur beschränken für arme Kinder, weil die wirkliche Erfahrung lehrt, dass der Bettel von Kindern stark einfeist und polizeilich diese Sache nicht ganz verhindert werden kann.

 

13. Februar 1855

Auf den Grund des Beschlusses der Armenkommision vom 12. d.J. hat man heute die bürgerliche Collegien einberufen und denselben das Ansinnen eröffnet. Es wurde hierüber Berathung gepflogen und allgemein wurde geltend gemacht, dass der Bettel von Schulkindern sich auf eine enorme Höhe gesteigert habe und die polizeiliche Hilfe in dieser Zeit allein nicht genüge, diese Sache zu steuern. Von der Zweckmäßigkeit einer Suppenanstalt hat man sich v.J. überzeugt und man hat vorgenommen, dass es am besten ist, wenn man derartige Leute mit warmen Speisen täglich nährt und andererseits mit der Brodabgabe, welche alle 8 Tage nur einmal zu geschehen hat, der Zweck deshalb nicht erreicht wird, weil eben diese Leute keine regelmäßige Eintheilung machen und alles auf einmal verzehren. Es wurde deshalb beschlossen:

Daß die Suppenanstalt wenn immer möglich, schon am nächsten Freitag ihren Anfang nehmen solle. War die Arten der Suppen betrifft, so solle man sich beschränken auf Riebel und gebrannte Suppen mit unter auch sogenannten Haberbrey, weil diese Speisen einmal die billigsten und dennoch nahrhaft sind.

 

11. August 1855

Blatt 178

Im vergangenen Jahre haben die bürgerlichen Collegien beschlossen, dass die Suppenanstalt und die Brodverteilhung fortgesezt werden solle bis zum 30. Juny 1855. Man hat aber eingesehen, als der Zeitpunkt heran kam, dass man mit diesen Vorkehrungen nach nicht aufhören kann, weil viele Leute selbsten keine Nahrung für sich hatten und daher nicht in der Lage waren, ein Almosen zu geben.

Aus eben diesen Ursachen hat man mit der Abgabe von Suppen und Brod fortgesezt bis etwa

 

8. August.

Heute wurde aber beschlossen:

Diese Anstallt nun aufzugeben und weder Brod noch Suppen austheilen zu lassen. Dagegen will man einzelne alte und arme Personen gestatten, dass Almosen im Orte zu sammeln und wird die Erlaubnis von der Armenkommission denjenigen ertheilt werden, welche für würdig erachtet werden.

Bahnprojekt Vaihingen – Neuhausen – Denkendorf - Esslingen

Gemeinderatsprotokoll NB 40

Verhandelt am 26. Januar 1893

 

Heute berichtete der Ortsvorsteher in Sachen einer von hier nach Esslingen. bzw Vaihingen-Stuttgart anzustrebenden Bahnverbindung, über die von ihm seit voriges Jahr eingeleiteten Schritte und erzielten Erfolge. Im Jahre 1886 wurde durch Herrn E.v. Kessler ein Projekt Neuhausen - Denkendorf - Zell ausgearbeitet. Das ganze Unternehmen scheiterte an der Zurückziehung der früher von der Gemeinde Esslingen zugesagten Zinsengarantie und der vollständigen Ablehnung von Seiten Oberesslingens. Im September 1892 nahm der Ortsvorsteher das Projekt wieder auf und dem längst gefühlten Bedürfnisse Rechnung zu tragen, hielt er mit den Ortsvorstehern und Deputationen der beteiligten Gemeinde einige Zusammenkünfte, um die erforderlichen Beschlüsse zu Stande zu bringen. Insbesondere hat sich Herr Stadtschultheiß Dr. Mülberger in Eßlingen in äusserst tätiger Weise der Sache angenommen, er hätte durch einen sehr tüchtigen Ingenieur, Herr Proffesor Sapper in Stuttgart ein neues Projekt: Eßlingen (Pliensau)-Berkheim- Nellingen-Denkendorf-Neuhausen ausarbeiten lassen. Die Ausarbeitung dieses Planes nebst Fertigung der Denkschrift in 300 Exemplaren d.h. die Vorarbeiten für die obige Linie würden nach der vorgelegten Berechnung auf 6100 Mark zu stehen kommen. Der vorgenannte Vorschlag wurde am 8. Dezember 1892 in einer in Denkendorf abgehaltenen Zusammenkunft der Beteiligten Ortsvorsteher und Deputationen von Berkheim, Nellingen, Denkendorf und Neuhausen gründlich besprochen. Bei der Beschlußfassung lehnte Berkheim jede Beteiligung ab. Nellingen gab eine ganz bedingte Zusage und wurde überdies noch beschlossen, sich auch wie nachstehend ersichtlich, an die Filderbahngesellschaft zu wenden. Es würden darnach, da die Stadt Eßlingen vorerst keinerlei Verbindlichkeiten übernimmt, die Summe von 6100 Mark die Gemeinden Neuhausen und Denkendorf allein aufzubringen haben, was jedoch für dieselben zu viel ist. Nun wurde seit vorigem Jahr auch in Echterdingen und Möhringen große Anstrengungen gemacht zur Erbauung einer Bahn: Vaihingen – Möhringen – Echterdingen. Nach Mitteilung der Comitemitglieder in Echterdingen sind dort schon die Kosten der Vorarbeiten garantiert. Zufolge ergangener Einladung von Seiten der Genannten begaben

sich Schultheiß Balluff mit einigen Herrn von hier nach Echterdingen, um auch in dieser Richtung hier sich die Sache zu besehen. Da nach den genannten Erhebungen die Filderbahngesellschaft bereit wäre, die Bahn Vaihingen – Möhringen – Echterdingen nach Neuhausen und Denkendorf – Zell zu bauen,

so begaben sich gestern eine Deputation der bürgerlichen Collegien von hier und Denkendorf zum Vorsitzenden der Filderbahn: Commerzialrat Alexander v. Pflaum. Letzterer gab der Deputation folgende Erklärung ab:

1.) Die Vorarbeiten für Vaihingen – Echterdingen werden im kommenden Monat begonnen werden.

2.) sollte werden bis Neuhausen bzw Denkendorf weiter ausgeführt, wenn jede der

beteiligten Gemeinden für die Kosten der Vorarbeiten den Betrag von 2700 Mark garantieren.

3.) Die Hälfte der Actienkapitals, das jedoch erst nach Fertigung der Vorarbeiten endgültig festgestellt werden könne, sei von den Interessenten aufzubringen. Nach Schluß des Vortrages wurde die Angelegenheit eingehend durchberaten. Man kam allgemein zu der Ansicht, daß der Bau einer Bahn nach Eßlingen nach dem Projekt des Herrn Professor Sapper großen Schwierigkeiten bezüglich der Ausführung begegnen werde, da nach den schon früher gemachten Erhebungen die Terrain- Verhältnisse sehr schlimm sind, zufolge dessen auch ein überaus großes Anlagekapital erforderlich sein wird, welches in Folge seiner Höhe nicht aufzubringen und auch keinen Überschuß abwerfen wird. Bei der Ablehnung der Kosten der Vorarbeiten von Seiten der anderen Gemeinden würde Neuhausen mindestens 4000 Mark aufzubringen haben. Da nun die Ausführung der Bahn: Vaihingen – Echterdingen – Neuhausen für unsere Gemeinde jetzt schon fast sicher anzunehmen ist, und auch die Kosten des Anlagekapitals bei den günstigen Bodenverhältnissen viel niederer sind, so wurde heute einstimmig beschlossen:

a ) Die Ausführung einer Bahn: Neuhausen – Denkendorf – Nellingen – Berkheim – Eßlingen in der von Herrn Sapper angeführten Weise nicht mehr anzustreben. Herrn Stadtschultheiß Dr. Mülberger in Eßlingen für seine tätige Mitwirkung den besten Dank der Gemeinde auszusprechen.

b) den Ortsvorsteher zu beauftragen, den unsere Gemeinde treffenden Antheil an den Kosten, die durch oben angeführte Ausarbeitung des Kostenvoranschlages dem Herrn Professor Sapper entstanden sind, auf Kosten der Gemeinde zu decken.

c) dem Projekt Vaihingen – Echterdingen – Neuhausen jetzt die ganze Kraft zuzuwenden und zu den Kosten der Vorarbeiten, vorbehaltlich späterer Abrechnung und Regierungs-Genehmigung, den Betrag von 2700 Mark zu garantieren.

 

Bahnprojekt Vaihingen – Neuhausen – Denkendorf - Esslingen

Gemeinderatsprotokoll NB 40

Verhandelt am 26. Januar 1893

 

Heute berichtete der Ortsvorsteher in Sachen einer von hier nach Esslingen. bzw Vaihingen-Stuttgart anzustrebenden Bahnverbindung, über die von ihm seit voriges Jahr eingeleiteten Schritte und erzielten Erfolge. Im Jahre 1886 wurde durch Herrn E.v. Kessler ein Projekt Neuhausen - Denkendorf - Zell ausgearbeitet. Das ganze Unternehmen scheiterte an der Zurückziehung der früher von der Gemeinde Esslingen zugesagten Zinsengarantie und der vollständigen Ablehnung von Seiten Oberesslingens. Im September 1892 nahm der Ortsvorsteher das Projekt wieder auf und dem längst gefühlten Bedürfnisse Rechnung zu tragen, hielt er mit den Ortsvorstehern und Deputationen der beteiligten Gemeinde einige Zusammenkünfte, um die erforderlichen Beschlüsse zu Stande zu bringen. Insbesondere hat sich Herr Stadtschultheiß Dr. Mülberger in Eßlingen in äusserst tätiger Weise der Sache angenommen, er hätte durch einen sehr tüchtigen Ingenieur, Herr Proffesor Sapper in Stuttgart ein neues Projekt: Eßlingen (Pliensau)-Berkheim- Nellingen-Denkendorf-Neuhausen ausarbeiten lassen. Die Ausarbeitung dieses Planes nebst Fertigung der Denkschrift in 300 Exemplaren d.h. Die Vorarbeiten für die obige Linie würden nach der vorgelegten Berechnung auf 6100 Mark zu stehen kommen, für welche Summe die beteiligte Gemeinde aufzukommen hätte.

Der vorgenannte Vorschlag wurde am 8. Dezember 1892 in einer in Denkendorf abgehaltenen Zusammenkunft der Beteiligten Ortsvorsteher und Deputationen von Berkheim, Nellingen, Denkendorf

und Neuhausen gründlich besprochen. Dabei wurde auf die Terrain- Schwierigkeiten hervorgehoben, mit welcher der Bau dieser Linie zu kämpfen haben wird und die Befürchtung ausgesprochen, daß das hohe Anlagekapital weder beschafft noch eine Rendite erzielt werden könnte.

Bei der Beschlußfassung lehnte Berkheim jede Beteiligung ab. Nellingen gab eine ganz bedingte Zusage

und wurde überdies noch beschlossen, sich auch wie nachstehend ersichtlich, an die Filderbahngesellschaft zu wenden. Es würden darnach, da die Stadt Eßlingen vorerst keinerlei Verbindlichkeiten übernimmt, die Summe von 6100 Mark die Gemeinden Neuhausen und Denkendorf allein aufzubringen haben, was jedoch für dieselben zu viel ist. Nun wurde seit vorigem Jahr auch in Echterdingen und Möhringen große Anstrengungen gemacht zur Erbauung einer Bahn: Vaihingen – Möhringen – Echterdingen.

Nach Mitteilung der Comitemitglieder in Echterdingen sind dort schon die Kosten der Vorarbeiten garantiert. Zufolge ergangener Einladung von Seiten der Genannten begaben sich Schultheiß Balluff mit einigen Herrn von hier nach Echterdingen, um auch in dieser Richtung hier sich die Sache zu besehen. Da nach den genannten Erhebungen die Filderbahngesellschaft bereit wäre, die Bahn Vaihingen – Möhringen – Echterdingen nach Neuhausen und Denkendorf – Zell zu bauen, so begaben sich gestern eine Deputation der bürgerlichen Collegien von hier und Denkendorf zum Vorsitzenden der Filderbahn: Commerzialrat Alexander v. Pflaum.

Letzterer gab der Deputation folgende Erklärung ab,

1.) Die Vorarbeiten für Vaihingen – Echterdingen werden im kommenden Monat begonnen werden.

2.) sollte werden bis Neuhausen bzw Denkendorf weiter ausgeführt, wenn jede der

beteiligten Gemeinden für die Kosten der Vorarbeiten den Betrag von 2700 Mark garantieren.

3.) Die Hälfte der Actienkapitals, das jedoch erst nach Fertigung der Vorarbeiten endgültig festgestellt werden könne, sei von den Interessenten aufzubringen.

Nach Schluß des Vortrages wurde die Angelegenheit eingehend durchberaten. Man kam allgemein zu der Ansicht, daß der Bau einer Bahn nach Eßlingen nach dem Projekt des Herrn Professor Sapper großen Schwierigkeiten bezüglich der Ausführung begegnen werde, da nach den schon früher gemachten Erhebungen die Terrain- Verhältnisse sehr schlimm sind, zufolge dessen auch ein überaus großes

Anlagekapital erforderlich sein wird, welches in Folge seiner Höhe nicht aufzubringen und auch keinen Überschuß abwerfen wird.

Bei der Ablehnung der Kosten der Vorarbeiten von Seiten der anderen Gemeinden würde Neuhausen mindestens 4000 Mark aufzubringen haben.

Da nun die Ausführung der Bahn: Vaihingen – Echterdingen – Neuhausen für unsere Gemeinde jetzt schon fast sicher anzunehmen ist, und auch die Kosten des Anlagekapitals bei den günstigen Bodenverhältnissen viel niederer sind, so wurde heute einstimmig beschlossen:

a ) Die Ausführung einer Bahn: Neuhausen – Denkendorf – Nellingen – Berkheim – Eßlingen in der von Herrn Sapper angeführten Weise nicht mehr anzustreben. Herrn Stadtschultheiß Dr. Mülberger in Eßlingen für seine tätige Mitwirkung den besten Dank der Gemeinde auszusprechen.

b) den Ortsvorsteher zu beauftragen, den unsere Gemeinde treffenden Antheil an den Kosten, die durch oben angeführte Ausarbeitung des Kostenvoranschlages dem Herrn Professor Sapper entstanden sind, auf Kosten der Gemeinde zu decken.

c) dem Projekt Vaihingen – Echterdingen – Neuhausen jetzt die ganze Kraft zuzuwenden und zu den Kosten der Vorarbeiten, vorbehaltlich späterer Abrechnung und Regierungs-Genehmigung, den Betrag von 2700 Mark zu garantieren.

Gemeinderatsprotokoll NB 41 13. April 1898

 

Seite 231 § 2

Zu der projektierten Weiterführung der Filderbahn von hier nach Eßlingen werden voraussichtlich Beyträge dahin gestellt werden, daß auch die hiesige Gemeinde Beiträge und sonstige Opfer bringen möge.

In Anbetracht, daß der Wunsch der Gemeinde eine elektrische mit Anschluß an die Staatsbahn zu bekennen, im v. Jahre in Erfüllung ging und durch die Gemeinde als auch private JEKUNIARE……… Opfer im Gesamtbetrage von M. 95 000 erbracht wurde, kann die hies. Gemeinde zu weiteren Leistungen für die projektierte Linie Neuhausen-Eßlingen nicht herangezogen werden.

Beschluß

1) Die Gemeinde steht dem Projekt der Weiterführung der Bahn nach Eßlingen nicht ablehnend gegenüber,

2) dieselbe wird sich in Würdigung der eingangs erwähnten Grunde zu keinen materiellen Opfern herbeilassen.

3) Die Stellungnahme der Gemeinde Neuhausen mittels Protokollauszuges dem Vorsitzenden des Comites Herrn Oberbürgermeister Dr. Mühlberger in Eßlingen zur Kenntniß zu bringen.

 

4. Mai 1898 § 6

In Bezug auf den Beschluß vom 13. April 1898, Prot. Seite 231, betr. Die Weiterführung der Filderbahn von Neuhausen nach Eßlingen haben die bürgerlichen Collegien heute wiederholt Beratung gepflogen. Unter Aufrechterhaltung der im genannten Protokoll angegebenen Gründe wird noch besonders betont, daß die Gemeinde beinahe keine Einkünfte, einen Schaden von M.

20 000 umzulegen und somit ungemein stark belastet ist.

Wenn der hiesigen Gemeinde der Beitrag zur Erstellung der generellen Vorarbeiten von M. 425 angesonnen wird, so ist diesem entgegen zu halten, daß die hiesige Gemeinde im Jahre 1893 zu den Vorarbeiten der jetzigen Bahn allein M. 2700 beitragen mußte, ohne dass die weiter unten gelegenen Gemeinden hiezu auch nur den kleinsten Beitrag angesonnen wurde.

Es wurde nun einstimmig beschlossen:

1) Die Gemeinde steht dem Projekt der Weiterführung der Eisenbahn nach Eßlingen wie seither sympatisch gegenüber,

2) sie kann aus den angegebenen Gründen einen Beitrag zu den Kosten nicht leisten,

3) sie wird, falls die Bahn wirklich weiter geführt wird, wieder in Beratung treten und behält sich spätere Beschlußfassung vor.

Unterzeichnet vom Bürgerausschuß und den Gemeinderäten

Gemeindearchiv Neuhausen NB43

Verhandelt am 12. April 1907

 

Nachdem in dem Württ. Landtag die Erbauung der linksufrigen Neckarbahn demnächst zur Beratung kommen wird, hat der Ortsvorsteher am 10. März d.J. auf Anregung des Landtagsabgeordneten Dr. Mühlberger sämtliche Fildergemeinden von Vaihingen ab bis Plochingen zu einer Versammlung nach Denkendorf eingeladen. In dieser Versammlung stellte er den Antrag, der Landtagsabgeordnete des Bezirks möchte in der Kammer dahin wirken, daß

1. Die Filderbahn von hier über Denkendorf, Nellingen nach Esslingen fortgeführt und an die linksufrige Neckarbahn angeschlossen,

2. Die Filderbahn von hier über Denkendorf, Deizisau nach Plochingen weitergebaut werde und zu diesem Zweck,

3. Der Staat die Filderbahnlinie Vaihingen-Neuhausen erwerbe und die Bauten Ziffer 1 und 2 auf Staatskosten ausführen solle.

Dieser Antrag wurde in der betagten Versammlung einstimmig angenommen und des weiteren beschlossen, in jeder Gemeinde ein provisorisches Komitee zu wählen und die betreffenden bürgerlichen Kollegien zu veranlassen, die erforderlichen Kosten nach der Einwohnerzahl, welche die Vorarbeiten Bedingungen , zu übernehmen.

Mit Rücksicht, dass es sowohl für die einzelnen Gemeinden, als auch im Interesse des Staats, der hidurch mit verhältnismäßig kleinen Kosten, eine günstige Entlastung für Stuttgart herbeiführen könnte, gelegen ist, wird heute nach Beratung einstimmig

beschlossen

1. in der Eisenbahnkomitee zu wählen:

Schultheiß Balluff

Lehrer Volk ,hier

Gemeinderat Johann Baptist Schaller

Gemeinderat Alexander Rank

Bürgerausschußmitglied Joh. Anton Bauer

2. sich bereit zu erklären, an den Kosten der Vorarbeiten den die Gemeinde treffenden Anteil nach der Einwohnerzahl zu übernehmen

3. zu den Eisenbahnakten Auszug zu fertigen

Interessantes und Kurioses aus dem Gemeindearchiv.

 

Verhandelt am 4 Oktober 1850

 

Die Musiker Daniel Maier, Thomas Maier, Johann Baptist Schmidt und Georg Schmidt wurden schon einigemale durch das Schultheisenamt gewarnt, zu keiner Zeit ohne vorher vom Schultheisenamt die Erlaubnis eingeholt zu haben, in Wirtshäusern sich mit ihren Instrumenten hören zu lassen. Weil aber dieses nicht eingeholt wird, so wurden dieselben heute auf das Schultheisenamt gerufen und zum letzten male gewarnt mit der Bemerkung, daß wann es wieder vorkommen sollte, dieselben ohne Strafe nicht ausgehen. Die Größe der Bestrafung wird sich von Seiten des Schultheisenamtes vorbehalten.

Unterschrift von Daniel Maier, Thomas Maier, Johann Baptist Schmidt    

Gemeinderatsprotokoll NB 41 Seite 367

23. Mai 1899

 

Nachdem Bockwirt Schmid sein Amt als Dirigent der hiesigen Kapelle niedergelegt hat und letztere trotz Ersuches der Collegien bei dem Empfang des hochwürdigen Herrn Bischofs ihre Mitwirkung verweigerten, so wird einstimmig

beschlossen:

1.) Aus Anlaß des heurigen Fronleichnamsfestes eine auswärtige Musikgesellschaft zu bestellen und derselben eine Belohnung bis zu 100 Mark auszusetzen,

2.) Der Gemeindepflege Auszug zu fertigen.  

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