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Gemeinschaft für Heimatgeschichte e. V.
Neuhausen auf den Fildern
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1369 Die Teilung des Ritterguts

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die beiden Söhne des Tüssers, Werner V. und Renhard, waren nach seinem Tod (†1384) die Erben des Rittergutes. Um künftigem Hader vorzubeugen, schlossen sie am 23. Juni 1360 einen Vertrag, wonach das Rittergut für alle Zeiten ungeteilt bleiben und jeweils der Älteste der Träger sein soll. Dieses Recht stand Werner zu. Er war verheiratet mit Salome Herter von Herteneck. Der Ehe entsprossen zwei Söhne und fünf Töchter.

 

1369 Renhards Tausch, der Verlust des halben Rittergutes
Renhard I. überließ seinem Bruder Werner V. die Verwaltung des Rittergutes und „ging dem Waffendienst nach.“ Dann trat er als Rat in Württembergische Dienste. Graf Eberhardt trachtete längst danach, seinen Besitz auf den Fildern abzurunden und das stattliche Dorf Neuhausen mit der wehrhaften Burg seinem Lande einzuverleiben. Er schlug Renhard vor, dass er ihm seinen hälftigen Anteil am Rittergut Neuhausen gegen eine angemessene Entschädigung überlasse. Renhard nahm das Angebot an und schloss am 10. April 1369 einen Tauschvertrag. Darin verzichtete er zugunsten Graf Eberhards auf seine Rechte an das Rittergut Neuhausen und erhielt dafür Burg und Dorf Hofen am Neckar, das Dorf Öffingen, das Dorf Mühlhausen, ausgenommen der Kirchensatz und Fronhof, ferner einen Hof zu Mühlhausen, einen Hof zu Visenhausen. Der übertragene Besitz sollte württembergisches Lehen sein und sich auf männliche und weibliche Nachkommen Renhards vererben. Allein der Lehensherr, der Graf von Hohenberg, war mit dem Tausch nicht einverstanden. Er erklärte das halbe Rittergut für heimgefallen und zog es ein. Ein Lehengericht unter dem Vorsitz des Hans von Dirberg entschied am St. Gallustag des

Jahres 1369, dass der Graf von Hohenberg mit vollem Recht das Gut an sich gezogen habe. Damit hatte das ortsadelige Geschlecht die Hälfte des väterlichen Stammgutes eingebüßt. Trotzdem blieb Renhard im Besitz des Hofener Lehens.


1385 Rückkauf des halben Rittergutes 

Nachdem Werner V. gestorben war, suchte sein Sohn Werner Vl. beim Grafen von Hohenberg darum nach, dass er ihm seinen Anteil am Rittergut übertrage. Am 20. Januar 1384 entsprach Graf Rudolf der Bitte und stellte Werner die übliche Verleihungsurkunde oder den Lehenbrief zu. Werner verwaltete nun gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich das halbe Rittergut. Im folgenden Jahre bemühten sie sich, auch die andere Hälfte wieder in ihre Hand zu bringen. Graf Rudolf von Hohenberg zeigte Verständnis und überließ ihnen am 22. Juni 1385 die im Jahre 1369 heimgefallene Hälfte für 1400 Goldgulden.

 

1453 Nochmaliger Verlust
Die Herren von Kaltental zu Neuhausen

Der Wernersche Anteil am Rittergut ging nach dem Tode Werners VI. an den Sohn Werner VIII. über. Im Jahr 1444 belehnte Kaiser Friedrich Werners ältesten Sohn Werner IX. mit seiner Hälfte und bald darauf auch mit der anderen. Und dies mit Recht, denn nur Werner konnte der rechtmäßige Träger des Lehens sein, weil ja Heinrich II. nur eine Tochter zurückgelassen hatte. Allein nun rührte sich die Gegenseite und suchte die Rechte der Elisabeth von Neuhausen durchzusetzen. Sie war in erster Ehe die Frau des Georg Kayb von Hohenstein gewesen und hatte dann den Witwer Wilhelm von Kaltental geheiratet. Ihr zweiter Mann setzte sich für ihr angebliches Erbrecht ein, obgleich ihm bekannt war, dass sich das Rittergut Neuhausen nicht an weibliche Nachkommen Vererben konnte. Nun begann ein jahrelanger Streit. Als Werner IX. im Jahre 1452 gestorben war, übertrug Herzog Albrecht von Österreich seinem Bruder Philipp die eine Hälfte des Rittergutes, ließ aber diesmal die Frage offen, wem künftig die andere zukommen soll. Erst am 22. Juli 1453 einigten sich beide Parteien und schlossen einen Vertrag. Darin verzichtete Guta von Stammheim, die Witwe Werners VIII., im Namen ihrer Söhne auf die zweite Lehenshälfte zugunsten Elisabeths. Am 18. September belehnte Herzog Albrecht ihre beiden Söhne Hans und Kaspar von Kaltental.

 

1465 Verkauf des halben Rittergutes an Renhards Enkel
Den beiden Kaltentalern war am Besitz von Neuhausen nicht viel gelegen. Umso williger gingen sie auf ein Angebot  Renhards Il. ein. Er hatte bisher einen Viertelsanteil am Lehen zu Hofen besessen, den er 1461 an Marx I. von Neuhausen verkaufte. Dann trat er mit  Hans von Kaltental in Verbindung und schloss am 9. Oktober 1465 einen Kaufvertrag ab: Renhard übernahm das halbe Rittergut Neuhausen für 6800 Gulden.

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