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Gemeinschaft für Heimatgeschichte e. V.
Neuhausen auf den Fildern
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1153 Urkundliche Erwähnung von Neuhausen

In der Urkunde erlaubte Kaiser Friedrich Barbarossa Graf Ludwig von Württemberg das Reichslehen Elfingen dem Kloster Maulbronn zu schenken. Zeuge dabei war, neben anderen, auch der königliche Ministeriale Ritter Berthold von Neuhausen. Sein Name erscheint in der Mitte der letzten Zeile in der Urkunde. Neuhausen wurde damit im Jahre 1153 erstmals urkundlich erwähnt. Über die Anfänge des adeligen Geschlechts derer von Neuhausen gibt es keine weiteren urkundlichen Hinweise. Es ist aber anzunehmen, dass sie schon lange vor Berthold I. hier gelebt und

begütert waren.Die Originalurkunde wird im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrt. Sie gilt als eines der wichtigsten Dokumente, die dort aufbewahrt werden.

 

Textauszüge: G.f.H: „Streifzug durch die Geschichte von Neuhausen“

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