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1769 Neuhausen wird verkauft ans Fürstbistum Speyer

Die Schwierigkeiten des Verkaufs
Karl Alexander von Rotenhan beabsichtigte schon frühe, die beiden schwäbischen  Orte zu verkaufen. Einen Liebhaber konnte er in unmittelbarer Nähe finden, es war Herzog Karl Eugen von Württemberg. Doch standen dem Verkauf Schwierigkeiten entgegen. Beide Dörfer waren nämlich dem Ritterschaftsverband einverleibt und bezahlten die jährliche Ritterschaftssteuer, Pfauhausen etwa 350 Gulden,  Neuhausen mehr als das Doppelte.
Der Herzog wollte aber keine Dörfer erwerben, die der Ritterschaft einverleibt waren. Rotenhan hätte dieses Hindernis vielleicht  dadurch beseitigen können, dass er an die Ritterschaftskasse eine einmalige Abfindung bezahlte. Es war aber fraglich, ob dies bei den zwei Dörfern gelingen werde. Dazu kam noch eine zweite Schwierigkeit. Während Pfauhausen freies Eigentum Rotenhans war, das er jederzeit verkaufen konnte, stand Neuhausen seit 1385 im Lehensverband mit Österreich.

 

Verhandlungen mit Württemberg wegen Pfauhausen
Er dachte daher zunächst nur daran, Pfauhausen an sich zu bringen. Die Erwerbung des Ortes dachte sich der Herzog in der Weise, dass er Rotenhan 1500 Morgen Wald in Denkendorf, Köngen, Oberensingen und anderen Orten überließ.
Er glaubte mit dem Ort „einen neuen Aushebungsbezirk für Pferde und Soldaten zu gewinnen.Überdies plante das Kirchheimer Amt eine neue Handelsstraße, zu deren Ausbau man die Markung Pfauhausen dringlich brauchte. Karl Eugen aber brach die Verhandlungen ab, weil sich Rotenhan nicht bemüht hatte, das Dorf aus dem Ritterschaftsverband zu lösen. 

 

Verhandlungen über beide Orte
Im Sommer 1767 ließ Rotenhan dem Herzog mitteilen, dass er bereit sei, beide Orte abzutreten, und nannte als Kaufsumme eine Million Gulden. Er sprach Faber  gegenüber die Hoffnung aus, dass es ihm gelingen werde, Neuhausen aus dem Lehensverband und Pfauhausen aus dem Ritterschaftsverband zu befreien.
Nach dem Faber an den Herzog berichtet hatte, befasste sich das Geheime Ratskollegium mit dem Plane.
Es empfahl, die beiden Dörfer zu kaufen, weil sie ganz von Württemberg umschlossen sind, riet aber den Kauf ab, wenn es Rotenhan nicht gelingen sollte, Neuhausen aus dem Lehensverband zu lösen, „weil der Herzog nicht Lehensmann ,der Erzherzöge von Österreich sein könne.“
Trotzdem beauftragte Karl Eugen den Oberamtmann Faber, weiter mit Rotenhan zu verhandeln. Allein Karl Alexander war jetzt zurückhaltend und meinte, dass es ihm zwar gelingen werde, Neuhausen aus dem Lehensverband zu befreien, dass er sich aber nicht darauf einlassen könne, die Dörfer aus den ritterschaftlichen Verhältnis zu lösen. Am Kaufpreis, so fügte er bei, lasse er nicht rütteln.

 

Die Ertragsberechnungen oder Bilanzen
Beide Seiten begannen nun, die Einkünfte der Rittergüter zu erfassen, um dadurch feste Standorte für die weiteren Verhandlungen zu gewinnen. Die Ergebnisse  gingen allerdings weit auseinander.
Der herzogliche Beamte errechnete die reinen Einnahmen mit 8004 Gulden und erschloss daraus den Wert des Rittergutes mit 500 000 Gulden, während ihn der Vogt Endres mit 1.000.000 Gulden veranschlagte. Am 7.März 1768 war Rotenhan bereit, mit einer Kaufsumme  von 900.000 Gulden abzuschließen, während der Herzog bis zu 825.000 Gulden geben wollte. Nachdem aber „Rotenhan unverschämt aufgetreten war“, brach Karl Eugen die Verhandlungen ab. Rotenhan hatte inzwischen mit einem anderen Liebhaber Verbindung aufgenommen, mit dem Hochstift Speyer.

 

Verkauf beider Dörfer an das Fürstbistum Speyer
Schon im Mai 1768, als Rotenhan immer noch mit Württemberg verhandelte, beauftragte Hutten die Beamten seiner Regierung, alle ausstehenden Gelder einzuziehen.Inzwischen war auch Karl  Alexander von Rotenhan nicht müßig gewesen und hatte am 22. September 1769 Neuhausen aus dem Lehensverband mit Österreich gelöst.
Nachdem das Hindernis beseitigt und Neuhausen ein freies Eigentum Rotenhans war, unterzeichneten Karl Alexander von Rotenhan  und der Fürstbischof von Hutten den Kaufvertrag am 16. November 1769 um den Preis von 660.000 Gulden gingen an diesem Tage die beiden Orte in das Eigentum des Hochstiftes Speyer über.

 

Textauszüge: Eugen Efinger „Heimatbuch von Neuhausen a.F.“

 

 

 

 

 

 

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