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Gemeinschaft für Heimatgeschichte e. V.
Neuhausen auf den Fildern
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1269 Neuhausen wird hohenbergisches Lehen

Werner der Tüsser, der in unruhiger, gefährlicher Zeit lebte, vollzog einen wichtigen Wandel in der Ortsherrschaft, indem er bei den mächtigen Schutz suchte und ihnen das Rittergut als Lehen auftrug. Dadurch band sich das Dorf für hundert Jahre an das Schicksal dieser Grafen. Als die Grafen von Hohenberg dann ihre Grafschaft an die Erzherzöge von Österreich verkauften, kam Neuhausen auf 4oo Jahre unter die Oberherrlichkeit des Hauses Habsburg. Damit war sein ferneres Schicksal bestimmt.

Bei Deilingen, droben auf der unwirtlichen Höhe des Heubergs, lag die Stammburg des mächtigen schwäbischen Grafengeschlechtes, das vermutlich mit den Zollern eines Stammes gewesen ist. Weit dehnte sich das Herrschaftsgebiet bis hinunter ins Nagoldtal und auf die Filderebene. Mit GRAF BURKARD II., der mit einer GRÄFIN VON AICHELBERG verheiratet war, fasste das Geschlecht in unserer Umgebung Fuß. Durch diese Heirat ging nämlich umfangreicher aichelbergischer Besitz an die von HOHENBERG über, so vor allem Köngen und Unterbohingen mit dem abgegangenen Hirnholz, vielleicht auch Streubesitz in Wolfschlugen, Sielmingen und Neuhausen.

Unter der Regierungszeit des GRAEEN ALBERT II. vollzog sich nun das folgenschwere Ereignis in Neuhausen. Es waren damals unruhige Jahre, die man auch die >>kaiserlose Zeit<< nennt. Ritter, die zu Wegelagerern und Strauchdieben herabgesunken waren, machten vom Recht des Stärkeren Gebrauch, überfielen Kaufmannszüge, fielen in die Bauerndörfer ein und griffen selbst ihre Standesgenossen an, so dass keiner mehr seines Besitzes sicher war. Mancher Ritter suchte deshalb Schutz bei den mächtigen Grafen und Fürsten, so auch WERNER III., indem er sich der Obhut der Grafen von Hohenberg unterstellte. Um das Jahr 1269 trat er das Rittergut für 14oo Gulden an den Grafen von Hohenberg, ALBERT III. ab, nicht zuletzt auch deshalb, weil er eine besondere Verehrung für das gräflich-hohenbergische Haus hatte. Der Graf gab ihm dann das Gut als Lehen zurück.

Wenn künftig der Inhaber des Rittergutes starb, musste sein Nachfolger, in der Regel der älteste Sohn, bei dem Grafen von Hohenberg um Übertragung oder Belehung nachsuchen und dabei eine bedeutende Taxe erlegen. Er war ihm zu Dienst und Treue verpflichtet. Ausdrücklich wurde 1269 festgelegt, dass die Töchter nicht erb- und lehensfähig waren. Neuhausen war also ein Mannlehen, kein Kunkel- oder Frauenlehen. Sollte einmal der Fall eintreten, dass keine lehensfähigen Söhne vorhanden waren, so durfte der Lehensherr das Rittergut an sich ziehen und nach Belieben vergeben. Dieser Sonderfall ist 500 Jahre später eingetreten, als das Geschlecht der Herren von Neuhausen 1754 im Mannesstamm erloschen war.

 

Alberti, Bd. I Seite 7, Stälin Seite 350, L. Schmid Urkundenbuch MONUMENTA H0HENBERGICA

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