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1704 Der Anfang vom Ende der Herren von  Neuhausen

KARL JOSEF VON NEUHAUSEN erhielt am 26.12.1704 den Lehensbrief und damit die Belehung mit der Hälfte Neuhausens bis zu seinem Tod 1745.
Die andere Hälfte  hatten die HERREN VON ROTENHAN in ihrem Besitz.
Die Kinder des Karl Josef von Neuhausen sind alle früh und unverheiratet gestorben, ausgenommen der Sohn  JOSEF ATHANASIUS VON NEUHAUSEN zu HOFEN UND NEUHAUSEN, der  die Kraft zur Rettung des väterlichen Erbes nicht mehr besessen hat.
Am 5.12.1746 belehnte ihn KAISERIN MARIA THERESIA mit dem halben Teil des Lehens zu Neuhausen. Die Huldigung durch die Untertanen fand am 29.12.1746 statt.
Er sah frühzeitig wohl das Ende seines Geschlechtes als auch der Herrschaft kommen. Gleich nach dem Tod seines Vaters 1745 bot er der Reichsritterschaft Kanton Kocher die Verwaltung seiner Güter gegen einen standesgemäßen Unterhalt an, zog jedoch seinen Antrag zurück und erneuerte ihn wieder am 20.11.1749. 
Die Übernahme der Verwaltung hat aber wohl nicht stattgefunden. Am 8.12.1746 erhielt er dann die Belehung mit dem Reichslehen zu Neuhausen.  Wenige Jahre später, 1752, ging das Gerücht um, dass die Reichsritterschaft  das Gut zu Hofen an sich ziehen und die Schulden Josefs von Neuhausen  bezahlen werde. Das Gut war wie früher schon verpachtet und zwar an den Amtsdiener Schef, dessen Pachtzeit 1754 ablief. Jedoch mehrten sich die Schulden immer mehr.
Um Zeit zu gewinnen und aus der größten Schuldenlast herauszukommen, verkaufte er am 8.2.1753 Schloss und Dorf Hofen „mit allen Zugehörden“ an Herzog Karl von Württemberg um 28ooo Gulden und ein jährliches Leibgeding von 300 Gulden. Auch in seinem persönlichen Leben hatte Josef v. N. wenig Glück. Er hatte früh schon ein Liebesverhältnis mit der Handwerkstochter ANNA MARIA GOLDNER von Neuhausen, das nicht ohne Folgen blieb. Nachdem sie ihm drei außereheliche Kinder geschenkt hatte, führte er sie am 27.7.1749 zum Traualtar in Neuhausen. Trauzeugen waren nicht adelige Verwandte, sondern einfache Bürger von Neuhausen, die auch für die Kinder die Stelle der Taufpaten übernommen hatten. Fünf Jahre später starb Josef Athanasius v. N. am 12.12.1754 zu Pfauhausen. Die Witwe Anna Maria v. N., geborene Goldner, bewohnte bis zu ihrer Wiederverheiratung im Jahre 176 3 das Schlösschen zu Hofen, das 1722 neu erbaut worden war und
ihr nunmehr als Witwensitz überlassen war. Am 7.1.1756 einigte sich Anna Maria von Neuhausen mit ALEXANDER VON ROTENHAN und verzichtete dabei auf das Lehen zu Neuhausen. 
KARL JOSEF VON NEUHAUSEN, der älteste Sohn des Josef Athanasius v. N. und der Anna Maria Goldner, wurde am 14.11.1755 Fähnrich beim Württembergischen Infanterieregiment von Spitznas und am 17.2.1757 kam er als Leutnant zum Roma-Infanterieregiment. Wegen seines liederlichen Lebenswandels erfolgte am 17.9.1760 seine Entlassung.


KARL ANTON VON NEUHAUSEN kam am 5.3.1758 als Fähnrich in das  Württembergische Füsilierregiment von Truchsess. Am 31.8.1760 erhielt er die Beförderung zum Leutnant im Regiment Friedrich Karls, nahm aber am 2.5.1763 die Entlassung. Hernach heiratete er Henrica Engel und zeugte mit ihr 3 Kinder, über deren Schicksal nichts bekannt ist.


LUDWIG FRANZ VON NEUHAUSEN wurde am 5.9.1763 württembergischer Leutnant beim Stabsregiment, aber am 4.8.1765 rediziert oder des Ranges verlustig.
Über ihn wie über den bürgerlichen Ausklang des Geschlechtes wissen wir nichts.
Das war das Ende der Herren von Neuhausen.
Dass es nicht gerade rühmlich war, kann nicht bestritten werden. 

 

Textauszüge: Willi Fay, „Neuhausen auf den Fildern“

 

 

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