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Gemeinschaft für Heimatgeschichte e. V.
Neuhausen auf den Fildern
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1806 Neuhausen kommt zu Württemberg

Weil Neuhausen und Pfauhausen für die badische Verwaltung abgelegen waren, willigte der Großherzog in einen Tausch mit König Friedrich von Württemberg ein. Am 17. Oktober 1806 kam zwischen beiden Regierungen ein Staatsvertrag zustande. Danach trat Baden die beiden Orte mit allen Rechten an Württemberg ab und erhielt dafür einen Ausgleich an der badisch-württembergischen Grenze. Im November 1806 geschah die Übergabe an Württemberg.
Darüber liegt ein amtlicher Bericht vor: „Die schon längst erhofften freudigen Tage, für die Herrschaften Neu- und Pfauhausen, welche in kurzer Zeit so manchem Wechsel ausgesetzt waren, folgten endlich den 17. und 18.November und vereinten diese Orte mit einem Lande, dem sie ihrer Lage wegen schon längst zugetan waren  und mit dem sie so sehnlichst die Früchte der mildesten und weisesten Regierung  zu teilen wünschten.
Beide wurden durch den Bevollmächtigten seiner Kgl. Hoheit des Großherzogs von Baden, Geheimen Hofrat Sensberg, an den von Seiner Kgl. Hoheit Majestät von Württemberg Allerhöchst beauftragten Hof- und Finanzrat Weckherlin, des Kgl. Zivildienstordens Ritter, übergeben, und von letzterem nach vorausgegangener auf diese Feierlichkeit passender Rede der Dienerschaft und Geistlichkeit sowie den Untertanen der Dienst- und Huldigungseid abgenommen.
Die Freude über dieses glückliche Ereignis äußerte sich nicht nur laut durch die veranstalteten auf dem Lande möglichen Feierlichkeiten, sondern es wurde auch in der Kirche eine dem festlichen Tage anpassende Rede von Dekan Steigentesch, dann ein musikalisches Hochamt mit Tedeum gehalten, dem die ganze Einwohnerschaft mit Andacht beiwohnte. Nach dem beendeten Gottesdienst ging der feierliche Zug, begleitet von der Türkischen Musik, durch das in Reihen aufgestellte Bürgerkorps in das Amtshaus, wo ein ländliches Mittagsmahl veranstaltet war, und wo selbst auf das höchste Wohl Seiner Majestät des Königs und des ganzen Königlichen Hauses unter mehrmaliger Abfeuerung der Pöller getrunken, und somit der frohe Tag unter den aufrichtigen Wünschen aller Anwesenden für das ununterbrochene Wohl Seiner Königlichen Majestät beschlossen wurde.

 

Den 20. November 1806, Königlich Württembergisches Stabsamt.“

 

 

 

 

 

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